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Djurcom GmbH - ABG

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Verkaufs- und Lieferbedingungen der Djurcom GmbH (AGB)

1. Anwendung: Alle Verkäufe und Lieferungen der Djurcom GmbH unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen. Ergänzend findet das schweizerische Obligationenrecht Anwendung. Die Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Ungültigkeit oder Unanwendbarkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Nebenabreden, abweichende und ergänzende Vereinbarungen sowie Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Anerkennung durch die Djurcom GmbH bzw. der schriftlichen Vereinbarung, andernfalls entfalten sie keine Wirksamkeit, ohne dass es eines Widerspruches der Djurcom GmbH bedarf.

2. Technische Informationen: Alle technischen Informationen, Daten und Abmessungen basieren auf den Angaben der betreffenden Hersteller und sind nur in deren Rahmen verbindlich.

3. Offerten und Vertragsabschluss: Die Offerten der Djurcom GmbH sind zeitlich befristet, entweder gemäss den gesetzlichen Regeln oder laut den besonderen Angaben in den Offerten selbst.
Die Offerten der Djurcom GmbH sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die diese Offerten tatsächlich bearbeiten. An allen Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemas und Kostenvoranschlägen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf Verlangen der Djurcom GmbH sind diese Unterlagen bei Ausbleiben von entsprechenden Bestellungen zurückzuerstatten. Bestellungen über den Onlineshop gelten als Anfragen des Kunden. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch Djurcom GmbH zu Stande.

4. Preise und Zahlungskonditionen: Die Preise verstehen sich – falls nichts anderes vereinbart oder ausgezeichnet ist – netto in Schweizerfranken, exkl. MWST, Versand, Transport, Versicherung, Verpackung und Montage. Die Djurcom GmbH behält sich das Recht vor, ihre Preise jederzeit zu ändern. Bestellungen werden zu neuen Preisen verrechnet, falls die Preisänderung vor der Auslieferung erfolgt. Die Zahlung hat innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt auch ohne weiter Mahnung Verzug ein und ein Verzugszins von 5 % ist geschuldet. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit behaupteten oder ausgewiesenen Gegenforderungen zu verrechnen. Bei Zahlung mit Wechseln ist die Djurcom GmbH berechtigt, die banküblichen Diskontspesen zu verrechnen. Checks und Wechsel gelten bei der Einlösung als Zahlung. Die Annahme von Käufen/Bestellungen kann von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Wiederverkäufer sind verpflichtet gegenüber ihren Abnehmern für die Einhaltung der von der Djurcom GmbH festgesetzten Verkaufspreise und Vertriebsbedingungen besorgt zu sein.

5. Versand, Transport, Versicherung und Verpackung: Bei Fehlen besonderer Vereinbarungen erfolgen Versand, Transport, Versicherung und Verpackung nach Wahl der Djurcom GmbH.

6. Lieferung/Lieferfristen: Lieferungen werden von der Djurcom GmbH nach Massgabe ihrer betrieblichen Möglichkeit rasch möglichst ausgeführt. Teillieferungen sind zulässig. Mit dem Versand der Ware geht die Gefahr (z.B. Verlust, Minderung, Beschädigung, Verspätung etc.) auf den Käufer über. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit in Verzug oder seine Zahlungsfähigkeit gefährdet ist, ist die Djurcom GmbH berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten. Ihre weiteren Ansprüche bleiben dabei unberührt. Die Djurcom GmbH bemüht sich, die von ihr genannten Lieferfristen einzuhalten. Doch kann sie dafür keine rechtliche Gewährleistung übernehmen. Dies gilt insbesondere für Fälle von höherer Gewalt und Streiks. Als höhere Gewalt gelten auch schwerwiegende, ohne Verschulden der Djurcom GmbH eingetretene Umstände, wie z.B. die gänzliche oder teilweise Stilllegung der Lieferwerke, Mobilmachung, Kriegsausbruch, Aufruhr, Feuer, Einfuhr- oder Ausfuhrverbote oder erhebliche Erhöhung der Einfuhrzölle. Die Djurcom GmbH verpflichtet sich, dem

Käufer bei Verzögerungen gegenüber vertraglich festgelegten Lieferfristen (die mangels ausdrücklicher schriftlicher anderer Vereinbarungen nicht als Fixtermine zu verstehen sind) unverzüglich zu informieren. Der Käufer hat sodann eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt voraus, dass der Kunde seine allfälligen Obliegenheiten, wie z.B. Bekanntgabe von Spezifikationen und Zahlungen seinerseits fristgerecht erfüllt. Bei von der Djurcom GmbH verschuldeten Lieferverzögerungen hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des ihm tatsächlich entstandenen Schadens, jedoch auf höchstens 20 % des Faktura Wertes. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Gewährleistung: Die Gewährleistung der Djurcom GmbH erstreckt sich auf allenfalls auftretende Mängel, die nachweisbar ihre Ursache in Materialfehlern oder fehlerhafte Fabrikation haben. Wurde keine besondere Gewährleistungsfrist vereinbart, so beträgt diese sechs Monate ab Auslieferung. Die Gewährleistungsverpflichtung der Djurcom GmbH beschränkt sich nach deren Wahl, auf Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Wandlung (d.h. Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Ware). Jede weitere Gewährleistung und Haftung, insbesondere für indirekte und Folgeschäden, wie entgangenem Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder Drittansprüche sind ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und der Djurcom GmbH Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

8. Reklamationen (Mängelrügen): Bei erkennbaren Mängeln hat der Käufer/Besteller der Djurcom GmbH innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Lieferung unverzüglich Anzeige zu machen. Bei verborgenen Mängeln, die sich erst später als nach 8 Tagen zeigen, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware. Unterbleibt eine unverzügliche Anzeige gilt die Lieferung als genehmigt. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und dem betreffenden Transporteur umgehend zwecks Tatbestandsaufnahme und Wahrung aller Rechte anzuzeigen. Die Djurcom GmbH ist nach erfolgter Mängelrüge berechtigt, die Ware ihrerseits zu prüfen. Bis dahin sorgt der Käufer für Zugang und sachgemässe Lagerung.

9. Haftungsbeschränkung: Die Djurcom GmbH schliesst jede Haftung soweit gesetzlich zulässig aus. Vorbehalten bleibt die Haftung für vom Kunden nachgewiesenes, absichtlich rechtswidriges oder grobfahrlässiges Verhalten der Djurcom GmbH. Eine Haftung der Djurcom GmbH für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen ist jedoch ausgeschlossen.

10. Abbildungen, Gewichte und Masstabellen: Alle Angaben, z.B. in Katalogen, auf der Website oder im Onlineshop erfolgen ohne Gewähr. Bei Projektgeschäften ist die Djurcom GmbH berechtigt von Abbildungen, Gewichten, Masstabellen wie auch von vorgängig unterbreiteten Konstruktionsunterlagen, nach vorgängiger Konsultation des Bestellers, abzuweichen, wenn es sich bei der Ausführung als zweckmässig erweist.

11. Eigentumsvorbehalt: Bis zum vollständigen Eingang der Zahlung bleibt die Djurcom GmbH Eigentümerin der gelieferten Ware.

12. Export: Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Die Wiederausfuhr gewisser Produkte mit ausländischem Ursprung ist gemäss einer der Abteilung für Ein- und Ausfuhr des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements gegenüber eingegangener Verpflichtung nur mit einer Bewilligung dieser Amtsstelle gestattet. Die Djurcom GmbH bezeichnet die betreffenden Produkte ausdrücklich in Offerten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen, womit diese Auflage an den Kunden übergeht.

13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Betreibungsort und Gerichtsstand: Auf die mit der Djurcom GmbH abgeschlossenen Verträge ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 („Wiener Kaufrecht“). Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz der Djurcom GmbH in 4334 Sisseln, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Als Betreibungsdomizil anerkennt der Käufer mit Domizil im Ausland den Sitz der Djurcom GmbH in 4334 Sisseln. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen des Kunden mit der Djurcom GmbH ist 4334 Sisseln. Die Djurcom GmbH bleibt aber berechtigt, den Käufer an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Ort zu betreiben oder einzuklagen.

Djurcom GmbH
Hauptstrasse 36

CH-4334 Sisseln

http://www.djurcom.ch

Sisseln, Januar 2021